
AGBs
I. VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Lieferung, Abnahme
a) Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
b) Können wir bei Nichtabnahme des Kaufgegenstandes Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beträgt dieser ohne besonderen Nachweis 20% des Kaufpreises (ausschließlich Mehrwertsteuer), es sei denn, dass nachweislich ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringere Höhen entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
2. Gewährleistung
a) Die Gewährleistung für alle verkauften neuen Gegenstände beträgt 6 Monate ab Übergabe. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
b) Liegt ein von uns vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
c) Schlägt die Mangelbeseitigungen fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht imstande, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
3. Eigentumsvorbehalt
a) Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum, bis der Kunde alle uns aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Ansprüche erfüllt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für unsere Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen nachträglich entstehen. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur von uns nicht in angemessener Frist ausgeführt wird oder fehlgeschlagen ist: Solange der Eigentumsvorbehalt besteht darf der Kaufgegenstand nicht veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden, ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt.
b) Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Der Kunde tritt führt diesen Fall seine Forderungen aus dem Weiterverkauf einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe unserer ihm gegenüber bestehenden Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und verpflichten uns, abgetretene Forderungen insoweit freizugeben, als sie unsere noch offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
c) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde den Kaufgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und sorgfältig zu verwahren. Ferner hat er alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
d) Von Zugriffen Dritter, insbesondere von einer Pfändung sowie der der Ausübung eines Pfandrechts, sowie der Zerstörung, Beschädigung oder des Verlustes hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren.
II. LEISTUNGSBEDINGUNGEN (REPARATUR, INSTALLATION)
1. Allgemeines
Zu unserem Angebot gehören Unterlagen wie Abbildungen, Zeichennungen und Maßangaben usw. sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An diesen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht erteilt, so ist der Kunde nach Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe der Angebotsunterlagen verpflichtet.
2. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Kann ein Auftrag nicht durchgeführt werden, weil der beanstandete Fehler - ohne dass dies von uns vertreten ist - unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festzustellen oder nicht zu beheben ist oder weil der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, so hat der Kunde den uns entstandenen und zu belegenden Aufwand in angemessener Höhe zu vergüten.
3. Pfandrecht, Verwertung
a) Das uns zustehende Werkunternehmerpfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenstandes des Kunden erstreckt sich auch auf Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzeillieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sich diese auf denselben Gegenstand beziehen.
b) Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung ab, können wir nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
3 Monate nach der Abholaufforderung entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrungen und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zur Verwertung des Gegenstandes zur Deckung unserer Forderungen berechtigt, sofern wir dem Kunden die Verwertung mit einer Frist von1 Monat unter Bekanntgabe der Höhe unserer Forderung angedroht haben. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Anlässlich der Erbringung von Leistungen eingefügter Sache, z.B. Ersatzteile, bleiben, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile werden, unser Eigentum bis der Kunde alle uns aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Ansprüche erfüllt hat.
b) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir den Gegenstand vom Kunden herausverlangen, um die eingefügten Sachen auszubauen. Kommt eine Herausgabe nicht in Betracht, hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
5. Bauleistungen
Bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) gilt die Verdingungsordnung für Bauleitungen (VOB) Teil B in Verbindung mit dem DIN 18 299, DIN 18 384 als Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden lediglich ergänzend Anwendung, soweit sie nicht im Widerspruch zu den dortigen Bestimmungen stehen.
III. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR VERKÄUFE UND LEISTUNGEN
1. Fristen
Wird die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungsfristen durch von uns nicht zu vertretende Umstände behindert, z.B. durch Streik oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Frist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Gewährleistungen
a) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 10 Werktagen ab Übergabe bzw. Abname schriftlich gerügt werden, andernfalls sind insoweit soweit von unserer Gewährleistungspflicht befreit.
b) Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bei einem Fehler oder Schaden, der auf einer falschen Installation, falschen Bedienungen oder der Verwendung ungeeigneten oder fehlerhaften Zubehörs (z.B. Batterien) durch den Kunden beruht. Dasselbe gilt bei einem Fehler, der auf unzureichenden örtlichen Empfangsbedingungen oder auf einer mangelhaften Antenne beruht.
3. Preise, Zahlungen
a) Wenn nicht anders vereinbart gelten unsere Preise ab unserem Betriebssitz.
b) Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort fällig, und ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind stets bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen.
c) Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
4. Haftung
Unsere Haftung für die Verletzung verträglicher Pflichten ist ausgeschlossen, sofern uns nur leichte Fahrlässigkeit zu Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
5. Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Betriebssitz.
b) Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselprozesse - unserer Betriebssitz vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben. Von jedem Wechsel der Wohnung oder des Geschäftslokals hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren.
c) Änderungen, Ergänzungen oder des zugrunde liegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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